Neue Förderrichtlinie für Kulturelle Bildung in Sachsen

Nach der Ankündigung im Mai wurde nun die neue Förderrichtlinie für kulturelle Bildung in Sachsen im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.

Die neue Förderrichtlinie soll dabei helfen, den wichtigen Teilbereich der Kulturellen Bildung aufzubauen, zu verstärken und insgesamt neue Akzente in Sachsen zu setzen. Konkret gefördert werden die Musikschulen, die Jugendkunstschulen, die Netzwerkstellen für Kulturelle Bildung der Kulturräume sowie Projekte der Kulturellen Bildung von landesweiter Bedeutung. Für das Jahr 2022 stehen dafür rund 9 Mio. Euro bereit.

Erstmals wird zudem ein Förderprogramm für die Jugendkunstschulen aufgelegt. Jugendkunstschulen unterstützen Kinder und Jugendliche nicht nur darin, nachhaltiges Interesse an Kunst und Kultur zu entwickeln und eigene künstlerische Potentiale zu erkennen. Vielmehr verstehen sich Jugendkunstschulen auch als Orte der Begabtenfindung und Begabtenförderung und bereiten in vielen Fällen auf einen künstlerischen Beruf oder ein künstlerisches Studium vor.

»Die neue Förderrichtlinie soll passgenau helfen, die Jugendkunstschulen als außerschulische, spartenübergreifende Bildungsorte mit vielfältigen Angeboten und Methoden weiter in Sachsen zu etablieren. Sie ergänzen ein dichtes Netz an Musikschulen und soziokulturellen Angeboten, die heute schon fest verankert und prägend im Freistaat Sachsen sind«, sagt Kulturministerin Barbara Klepsch. »Es ist gut, dass Kinder und Jugendliche in Sachsen Orte haben, an denen sie ganz neue Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernen können und die neue Talente wecken. Jugendkunstschulen sind ein wichtiger Bestandteil einer Bildungslandschaft, die wir gerade heute brauchen«, so die Ministerin weiter.

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