Auf Grundlage des Doppelhaushaltes 2021/2022 stehen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) finanzielle Mittel zur Förderung des Aufbaus sächsischer Jugendkunstschulen zur Verfügung. Für das Zuwendungsjahr 2021 können Förderanträge bis zum 30. Juni 2021 mit beigefügtem Antragsformular beim SMWK gestellt werden. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die Förderrichtlinie Musikschulen/Kulturelle Bildung (Bereich Kulturelle Bildung).
Gefördert werden Projekte für Kinder und Jugendliche, die das Programm von Jugendkunstschulen erweitern (zusätzliche Projekte). Die zur Förderung beantragten Projekte sind im 2. Halbjahr 2021 umzusetzen und abzuschließen. Es soll sich möglichst um ein regelmäßig durchzuführendes Angebot handeln. Die beantragte Zuwendung sollte mindestens 5.000 EUR und maximal 10.000 EUR betragen. Der Regelfördersatz liegt bei 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; aufgrund begrenzter Mittel wird sich jedoch erst nach Vorlage und Prüfung der Anträge für das Jahr 2021 entscheiden, welcher Fördersatz im Einzelfall tatsächlich gewährt werden kann. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Umfang und Inhalt der vorzulegenden Projektbeschreibung im Antragsformular zu Nr. 2.
Bitte richten Sie Ihre Anträge schriftlich bis zum 30. Juni 2021 (Posteingangsdatum SMWK) an:
SMWK
Abteilung Kunst
Referat 22
Wigardstraße 17
01097 Dresden