Ausstellungsprojekt ‚Parallele Welten‘

SO SIEHT´S AUS: In PARALLELE WELTEN kommt man auch mit Verschwörungstheorien. Sie sind spannend mit ihren mysteriös erscheinenden Erklärungsversuchen für das aktuelle Weltgeschehen. Sie liefern einfache Erklärungen für komplizierte Dinge und sind damit für viele Leute interessant.
FRAGEN ÜBER FRAGEN: Wie entstehen diese Theorien? Werden Regierungen von Außerirdischen gesteuert? Was sind die Ursachen der Begeisterungsfähigkeit für Absurdes und Mysteriöses? Wie gehen wir damit um? Wie setzen wir reale Fakten dagegen?
DAS SOLL GESCHEHEN: Mit unserem Projekt wollen wir Kinder und Jugendliche dazu anregen, sich künstlerisch mit den vielfältigen Denkweisen und Ansichten auseinanderzusetzen. 

AUFRUF: Gestalte Deine eigene Idee der PARALLELE WELTEN. In welcher Welt lebst Du? Zeige, was Du von Verschwörungstheorien hältst. Dafür können verschiedene künstlerische Techniken genutzt werden (z.B. Malerei, Collage, Zeichnung, Fotos, Objekte, Film). Entscheide selbst, wie sich Deine Idee am besten darstellen lässt.
WER KANN TEILNEHMEN?
Alle Kinder und Jugendliche (bis 27 Jahre), die in Sachsen leben.
WAS DARF ES SEIN?
Malereien, Collagen, Zeichnungen bis zu einer Größe von 100 x 70 cm. Fotos könnt Ihr auch als Datei senden (Dateiformat *.jpg, Auflösung 300 dpi). Fotografiert auch Eure Objekte oder Installationen. Filmt Eure Performance. Achtung: Bitte beschriftet Eure Werke eindeutig mit Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit. Wenn Ihr Fragen habt, schreibt eine Nachricht an kontakt@jukuwe-leipzig.de.
BIS WANN UND WOHIN?
Sende Deinen Beitrag zur Ausstellung PARALLELE WELTEN bis 16.9.2021 an die Kinder&JugendKulturWerkstatt JOJO, Riebeckstraße 51a, 04317 Leipzig. Zusendungen per E-Mail an: kontakt@jukuwe-leipzig.de.
Am 15./16.9.2021 kannst Du Dein Werk auch direkt im JOJO abgeben.
AUSSTELLUNG?
Drei Ausstellungen für jeweils 4 Wochen an verschiedenen Orten in Sachsen sind  geplant.
ÖFFENTLICHKEIT: Auf unserer Homepage jugenkunstschulen-sachsen.de veröffentlichen wir das Ausstellungsprogramm sobald es fest steht. Hier wird es außerdem eine digitale Ausstellung geben. Auf unseren Social Media Kanälen (z.B. Instagram) geben wir Einblicke in weitere Aktivitäten der Jugendkunstschulen in Sachsen.

INITIATOR: ljke-Sachsen e.V. – der Verein der Jugendkunstschulen in Sachsen | jugendkunstschulen-sachsen.de | Ansprechpartnerin: Ute Eidson | Telefon: 0341/8775507 | kontakt@jukuwe-leipzig.de

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Gelder für Jugendkunstschulförderung stehen nun bereit!

Auf Grundlage des Doppelhaushaltes 2021/2022 stehen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) finanzielle Mittel zur Förderung des Aufbaus sächsischer Jugendkunstschulen zur Verfügung. Für das Zuwendungsjahr 2021 können Förderanträge bis zum 30. Juni 2021 mit beigefügtem  Antragsformular beim SMWK gestellt werden. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die Förderrichtlinie Musikschulen/Kulturelle Bildung (Bereich Kulturelle Bildung).

Gefördert werden Projekte für Kinder und Jugendliche, die das Programm von Jugendkunstschulen erweitern (zusätzliche Projekte). Die zur Förderung beantragten Projekte sind im 2. Halbjahr 2021 umzusetzen und abzuschließen. Es soll sich möglichst um ein regelmäßig durchzuführendes Angebot handeln. Die beantragte Zuwendung sollte mindestens 5.000 EUR und maximal 10.000 EUR betragen. Der Regelfördersatz liegt bei 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; aufgrund begrenzter Mittel wird sich jedoch erst nach Vorlage und Prüfung der Anträge für das Jahr 2021 entscheiden, welcher Fördersatz im Einzelfall tatsächlich gewährt werden kann. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Umfang und Inhalt der vorzulegenden Projektbeschreibung im Antragsformular zu Nr. 2.

Bitte richten Sie Ihre Anträge schriftlich bis zum 30. Juni 2021 (Posteingangsdatum SMWK) an:

SMWK

Abteilung Kunst

Referat 22

Wigardstraße 17

01097 Dresden

Förderung für Jugendkunstschulen im Doppelhaushalt verankert

Der Doppelhaushalt für 2021/2022 ist verabschiedet und wir freuen uns sehr, dass es nach vielen Jahren nun endlich gelungen ist, eine Förderung für die Jugendkunstschulen in Sachsen im Haushalt einzustellen. Das ist für die kulturelle Bildung in Sachsen und für uns, die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen und kulturpädagogische Einrichtungen Sachsen e.V., ein Meilenstein und eine zusätzliche Motivation.
Es ist ein erster Schritt, die kunstpädagogische und bildkünstlerische Arbeit, die in Sachsen im Unterschied zur musikalischen Bildung bisher kaum eine Lobby hatte, aufzuwerten und den Künstlerinnen und Künstlern, Kunstpädagoginnen und -pädagogen durch angemessene Vergütung die Wertschätzung zukommen zu lassen, die ihnen gebührt.
Wir freuen uns sehr auf die kommenden Projekte, welche damit ermöglicht werden können!

Die Einzelansätze für Kultur sind hier aufgeschlüsselt.

Die LJKE Sachsen jetzt auch auf Instagram!

Als zusätzlichen Informationsweg berichten wir nun auch auf Instagram regelmäßig über unsere Arbeit. Auf unserem Kanal präsentieren wir Kunstwerke von Teilnehmenden unserer Angebote, geben Einblicke in die Arbeit in unseren Einrichtungen und informieren über aktuelle Projekte, Ausschreibungen und Veranstaltungen. Wir freuen uns sehr über einen Besuch auf unserem Kanal!

Rauskommen! Der Jugendkunstschuleffekt 2021

Ab sofort können sich Jugendkunstschulen und kulturpädagogische Einrichtungen bis 1. Juni 2021 am Bundeswettbewerb „Rauskommen! Der Jugendkunstschuleffekt“ des Bundesverbands der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e. V. (bjke) beteiligen.

Gesucht werden laufende oder kürzlich abgeschlossene Projekte, die neue Wege ausprobieren, um kulturelle Bildung für möglichst alle Kinder und Jugendliche zugänglich zu machen. Dies kann z.B. durch Vernetzung, aktive Partizipation von Kindern und Jugendlichen oder spannende Anknüpfungspunkte an Jugendkulturen und digital-analoge Praktiken gelingen. Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Krise kontaktfreie oder digitale kulturpädagogische Angebote entwickelt und Neues ausprobiert haben, sind explizit aufgefordert, auch diese einzureichen. Denn die kleinen und großen Experimente können Kindern und Jugendliche Raum geben, um in schwierigen Zeiten ihre Gefühle, Sorgen und Standpunkte mit Kunst und Kultur auszudrücken, mit anderen zu teilen und sichtbar zu machen. »Rauskommen!« wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Schirmherrschaft hat die Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey übernommen.

Ausschreibung und Bewerbung unter: https://www.bjke.de/ausschreibung-2021.html

Kontakt:

bjke – Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V.

Kurpark 5, 59425 Unna, Tel. +49 (0) 23 03 – 25 302 0, info-bjke@bjke.de

Erstes Treffen im neuen Jahr

Am 29.01.2021 trafen sich die Mitglieder der Landesvereinigung zum ersten Mal digital.
Neben aktuellen Themen, wie einem Austausch über die Situation in den Einrichtungen zu Pandemiezeiten, stand auch der Ausblick auf die kommenden Monate auf der Tagesordnung – so zum Beispiel die Planung eines gemeinsamen Ausstellungsprojektes zum Thema Parallele Welten.
Um allgemein die Sichtbarkeit der Arbeit der LJKE Sachsen zu erhöhen, befindet sich ein Instagram-Kanal im Aufbau. Auf diesem werden zukünftig regelmäßige Updates zu aktuellen Projekten gezeigt und die Einrichtungen der Landesvereinigung vorgestellt.
Wir freuen uns auf spannendes Jahr!

Sachsen verlängert und erweitert Soforthilfe-Programm für Kultureinrichtungen

Die Förderrichtlinie für Corona – Härtefälle in der Kultur ist bis zum 31. Dezember 2021 verlängert sowie auf Musik-Clubs und Spielstätten, die von Einzelpersonen betrieben werden, erweitert worden.
Grund für die Änderung ist, dass die Corona-Pandemie auch im Jahr 2021 für große Unsicherheiten im Kulturbereich sorgen wird.
Mit der Richtlinie »Corona – Härtefälle Kultur« werden freie Träger im Bereich Kunst und Kultur in der Corona-Pandemie unterstützt. Bisher konnten bereits unter anderem freie Theater, Festivals und kulturelle Vereine Gelder beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 10.000 Euro, bei Darlegung eines höheren Bedarfes mittels eines qualifizierten Liquiditätsplans können bis zu 50.000 Euro ausgereicht werden.

https://medienservice.sachsen.de/medien/news/242782