Förderung von Jugendkunstschulen aus Haushaltsmitteln des SMWK in den Jahren 2023 und 2024

Seit heute sind die Antragsunterlagen zur Förderung von Jugendkunstschulen aus Haushaltsmitteln des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus in den Jahren 2023 und 2024 online abrufbar:

Kulturelle Bildung – Kulturland Sachsen – sachsen.de

Der Antrag muss bis zum 31. August 2023 beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingereicht werden (Datum des Posteingangs). Die Übermittlung der Anlagen ist auf elektronischem Weg möglich.