Laut der am 12. Mai 2020 veröffentlichten sächsischen Corona-Schutz-Verordnung dürfen Jugendkunstschulen ab dem 15. Mai 2020 den Kursbetrieb unter besonderen Auflagen wieder aufnehmen, sofern ein vom zuständigen Gesundheitsamt bestätigtes Hygienekonzept für die Einrichtung vorliegt.
Wir freuen uns sehr darauf, bald wieder kulturelle Bildungarbeit zu leisten und mit Kindern und Jugendlichen kreativ tätig werden zu dürfen!